Revision in der Praxis: Die gängigsten Auftragsarten verstehen

Verstehen Sie, welche Revisionsarten es gibt und wann welche zum Einsatz kommt
Revision
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6 min
Ob ordentliche oder eingeschränkte Revision, Opting-out oder spezielle Prüfungen – dieser Artikel erklärt die wichtigsten Auftragsarten in der Schweizer Revisionspraxis. Erfahren Sie, welche Form der Prüfung für Ihr Unternehmen relevant ist und worin sich die einzelnen Varianten unterscheiden.
Luca Reist
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Reist

Revision in der Praxis: Die gängigsten Auftragsarten verstehen

Verstehen Sie, welche Revisionsarten es gibt und wann welche zum Einsatz kommt
Revision
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6 min
Ob ordentliche oder eingeschränkte Revision, Opting-out oder spezielle Prüfungen – dieser Artikel erklärt die wichtigsten Auftragsarten in der Schweizer Revisionspraxis. Erfahren Sie, welche Form der Prüfung für Ihr Unternehmen relevant ist und worin sich die einzelnen Varianten unterscheiden.
Luca Reist
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Revision ist ein zentraler Bestandteil des wirtschaftlichen Lebens jeder Unternehmung. Sie schafft Vertrauen in die Jahresrechnung, stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher und unterstützt die Unternehmensleitung bei fundierten Entscheidungen. Doch Revision ist nicht gleich Revision – sie kann unterschiedliche Formen annehmen, je nach Ziel, Umfang und Adressatenkreis. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Auftragsarten in der Schweiz und deren praktische Unterschiede.

Was bedeutet Revision eigentlich?

Das Wort Revision stammt vom lateinischen revidere – „noch einmal ansehen“. In der Praxis bedeutet das, die finanziellen Informationen einer Unternehmung zu prüfen und zu beurteilen, um sicherzustellen, dass sie korrekt und verlässlich sind. Der Revisor oder die Revisorin fungiert dabei als unabhängige Kontrollinstanz, die Eigentümer, Investoren und Öffentlichkeit vor Fehlern und Missbrauch schützt.

Revision ist jedoch nicht nur Kontrolle. Sie kann auch beratend und entwicklungsorientiert sein – ein Instrument, um Prozesse zu verbessern, interne Kontrollen zu stärken und Entscheidungsgrundlagen zu optimieren.

Die ordentliche Revision

Die bekannteste Form ist die ordentliche Revision. Sie ist nach Obligationenrecht (OR) für grössere Gesellschaften vorgeschrieben, die zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten:

  • Bilanzsumme von 20 Millionen Franken
  • Umsatzerlös von 40 Millionen Franken
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Bei der ordentlichen Revision prüft die Revisionsstelle die Jahresrechnung umfassend und beurteilt, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung der Buchführung und internen Kontrollen
  • Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze
  • Tests wesentlicher Positionen wie Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Erstellung eines Revisionsberichts an die Generalversammlung

Ziel ist es, den Aktionären und weiteren Anspruchsgruppen eine hohe Sicherheit über die Verlässlichkeit der Jahresrechnung zu geben.

Die eingeschränkte Revision

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die eingeschränkte Revision die häufigste Form. Sie ist für Gesellschaften mit weniger als 250 Vollzeitstellen obligatorisch, sofern die Gesellschafter nicht auf die Revision verzichten (Opting-out).

Bei der eingeschränkten Revision führt der Revisor weniger umfangreiche Prüfungshandlungen durch als bei der ordentlichen Revision. Der Schwerpunkt liegt auf Befragungen und analytischen Prüfungshandlungen, ergänzt durch Stichproben. Die Revisionsstelle gibt eine eingeschränkte Sicherheit ab, dass keine wesentlichen falschen Angaben in der Jahresrechnung enthalten sind.

Diese Form bietet ein gutes Gleichgewicht zwischen Kosten und Sicherheit – insbesondere für KMU, die eine externe Kontrolle wünschen, aber keine umfassende Prüfung benötigen.

Opting-out – der Verzicht auf die Revision

Kleine Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen ganz auf eine Revision verzichten. Dieses sogenannte Opting-out ist möglich, wenn:

  • die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt, und
  • sämtliche Gesellschafter dem Verzicht zustimmen.

In diesem Fall wird keine Revisionsstelle bestellt, und die Verantwortung für die Jahresrechnung liegt vollständig bei der Geschäftsführung. Das Opting-out reduziert die Kosten, setzt aber ein hohes Mass an Vertrauen zwischen den Gesellschaftern voraus.

Prüfungen mit besonderem Zweck

Neben den klassischen Jahresabschlussprüfungen gibt es in der Schweiz zahlreiche besondere Prüfungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gründungsprüfungen bei Sacheinlagen oder -übernahmen
  • Prüfungen bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
  • Fusions- und Spaltungsprüfungen nach Fusionsgesetz
  • Prüfungen von Zwischenabschlüssen oder Sonderberichten für Banken und Investoren

Diese Aufträge sind meist gesetzlich geregelt und erfordern spezifische Fachkenntnisse sowie eine angepasste Prüfungsstrategie.

Review und vereinbarte Prüfungshandlungen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen gibt es auch freiwillige Prüfungen. Ein Review (Überprüfung) bietet eine begrenzte Sicherheit, dass die Finanzinformationen keine wesentlichen Fehler enthalten. Der Prüfer stützt sich dabei hauptsächlich auf analytische Verfahren und Befragungen, ohne detaillierte Tests durchzuführen.

Bei vereinbarten Prüfungshandlungen (Agreed-upon Procedures) werden die zu prüfenden Sachverhalte und Methoden individuell zwischen Auftraggeber und Prüfer festgelegt. Der Prüfer berichtet ausschliesslich über die festgestellten Tatsachen, ohne eine abschliessende Beurteilung abzugeben. Solche Aufträge sind besonders nützlich, wenn spezifische Bereiche – etwa Lagerbestände oder Fördermittelverwendungen – überprüft werden sollen.

Unterstützung bei der Erstellung der Jahresrechnung

Eine weitere häufige Dienstleistung ist die Mithilfe bei der Erstellung der Jahresrechnung. Hier unterstützt der Treuhänder oder Revisor die Unternehmung bei der formellen Aufbereitung der Finanzzahlen, ohne jedoch eine Prüfung oder Beurteilung vorzunehmen. Diese Unterstützung ist vor allem für kleinere Betriebe sinnvoll, die ihre Buchhaltung selbst führen, aber professionelle Hilfe bei der Erstellung des Abschlusses wünschen.

Wie wählt man die passende Auftragsart?

Die Wahl der richtigen Auftragsart hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgrösse, Eigentümerstruktur, Anforderungen von Banken oder Investoren sowie gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Je grösser und komplexer die Unternehmung, desto höher ist der Bedarf an einer umfassenden Revision.

Ein Gespräch mit der Revisionsstelle oder dem Treuhänder hilft, das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit, Aufwand und Kosten zu finden.

Revision als Vertrauensbasis

Ob ordentliche oder eingeschränkte Revision, Review oder Sonderprüfung – im Kern geht es immer um Vertrauen. Vertrauen in die Zahlen, in die Unternehmensführung und in die Transparenz gegenüber den Anspruchsgruppen. Revision in der Praxis bedeutet daher weit mehr als Kontrolle: Sie ist ein Instrument zur Stärkung von Glaubwürdigkeit, Stabilität und nachhaltigem Unternehmenserfolg.